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Jedes Kind hat nach Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard. Für immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland ist das nicht Wirklichkeit. Trotz Wirtschaftswachstum und sinkender Arbeitslosigkeit steigt die Kinderarmut seit Jahren an. Dies hat gravierende Folgen für das gesamte weitere Leben von Kindern und die Verwirklichung einer Vielzahl von Kinderrechten: auf Bildung, ihre gesundheitliche Entwicklung, soziale Teilhabe oder ihre Möglichkeiten zur Beteiligung.

Kinderarmut hängt unmittelbar mit der Armut der Eltern zusammen. Besonders betroffen sind folglich diejenigen Kinder, die in Familienkonstellationen mit hohem Armutsrisiko leben: gut 40 Prozent der Familien mit alleinerziehendem Elternteil und etwa 30 Prozent der Familien mit drei Kindern oder mehr gelten als arm, ebenso wie fast 30 Prozent der Kinder mit sogenanntem Migrationshintergrund.

Aktuell leben etwa 3 Millionen Kinder und Jugendliche von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, mehr als 1,6 Millionen obwohl ihre Eltern erwerbstätig sind. Sie erhalten ergänzende Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Dazu kommen viele Familien, die aus Scham vor Stigmatisierung, aufgrund von hohem bürokratischen Aufwand oder weil sie ihre sozialrechtlichen Ansprüche gar nicht kennen, keine Leistungen beantragen. Die Dunkelziffer von Kinderarmut ist also hoch. Die Bundesregierung spricht bei Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II von 30 bis 50 Prozent, beim Kinderzuschlag sogar von 60 bis 70 Prozent der Berechtigten, die keine Leistungen beantragen. Beim Bildungs- und Teilhabepaket liegt die Nichtinanspruchnahme zum Teil sogar noch höher.

Doch auch mit staatlichen Leistungen wird das kindliche Existenzminimum, zu dem neben den physischen Bedarfen nach Kleidung, Nahrung oder Wohnen auch Bildung und soziale Teilhabe gehören, nicht für alle Kinder gewährleistet.

Die Berechnung des kindlichen Existenzminimums steht seit vielen Jahren in der Kritik. Expertinnen und Experten gehen aufgrund einer für kindliche Bedarfe unzureichenden statistischen Grundlage, des Einbezugs auch verdeckt armer Haushalte und der willkürlichen Herausnahme bestimmter Ausgaben von deutlich zu geringen Sozialleistungen aus. Die Kinderregelsätze werden zudem auf der Grundlage einer ohnehin armen Vergleichsgruppe berechnet. Das sozialrechtliche Existenzminimum ist damit äußerst knapp bemessen. Bildung und Teilhabe sind durch die Ausgliederung in das Bildungs- und Teilhabepaket mit geringerer Inanspruchnahme nicht gewährleistet.

Massiv unterschritten wird das kindliche Existenzminimum, wenn die ohnehin schon knappen Sozialleistungen aufgrund von Sanktionen weiter gekürzt werden. Von den Kürzungen ist ein hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen betroffen. Zum Teil werden Leistungen sogar komplett gestrichen, was mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben kann. Daher hat sich auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages bereits 2017 für die Streichung von Sanktionen ausgesprochen, um so Kinderarmut zu reduzieren. Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen.

Obwohl eine Vielzahl von Expertisen zu Armut vorliegen und die Bundesregierung im 5. Armuts- und Reichtumsbericht 2017 oder mit der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen 2013 weitreichende Kenntnis über das Ausmaß der Kinderarmut und nötige erste zielgruppenspezifische Reformschritte zur Verminderung vorliegen, hat die Bekämpfung der Kinderarmut keine politische Priorität. Das empfinden auch Kinder und Familien so: 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie 73 Prozent der Erwachsenen stellen fest, dass sich die Politik dem Problem der Kinderarmut zu wenig widmet.

Bis auf wenige Ausnahmen beschränkte sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren auf verfassungsmäßig notwendige Anpassungen: Sie hob die Kinderfreibeträge an und vollzog diese Anhebung beim Kindergeld nach, ohne jedoch die Lücke zwischen steuerlicher Entlastung durch die Kinderfreibeträge und Höhe des Kindergeldes zu schließen. Da das Kindergeld auf andere Leistungen wie die Grundsicherung oder den Kinderzuschlag angerechnet wird, profitieren armutsbetroffene Familien nicht von einer Erhöhung. Zudem passte die Bundesregierung die Kinderregelsätze turnusmäßig an, ohne aber Änderungen an der viel kritisierten Berechnungsweise vorzunehmen. Erst 2019 erfolgte im Rahmen des sog. “Starke-Familien-Gesetz” eine Anpassung des Bildungs- und Teilhabepakets, durch die u.a. der ausgezahlte Betrag für Schulbedarf erhöht und Eigenbeiträge für die gemeinsame Mittagsverpflegung abgeschafft werden.

Mit selbigem Gesetz wird der Kinderzuschlag zwar von maximal 170 auf 185 Euro erhöht und künftig an das sächliche Existenzminimum gekoppelt dynamisiert. Allerdings erfolgt die Auszahlung bedauerlicherweise auch künftig nicht automatisch, weshalb weiterhin mit einer äußerst geringen Inanspruchnahmequote zu rechnen ist. Ein wichtiger Schritt im Bezug auf die besonders armutsgefährdete Gruppe der Alleinerziehenden und deren Kinder war die 2017 erfolgte Ausweitung des Unterhaltsvorschusses; hier wurden die enge Altersgrenze sowie die maximale Bezugszeit gestrichen.

Angesichts steigender Zahlen von Kinderarmut reichen jedoch die bisherigen Maßnahmen für deren Bekämpfung nicht aus. Es bedarf einer gut aufeinander abgestimmten, ressortübergreifenden und über föderale Grenzen hinweg gehenden Gesamtstrategie gegen Kinderarmut, die eine Reform der monetären Leistungen, präventive Ansätze und die Stärkung der Infrastruktur im Sozialraum von Kindertagesstätte über Schule bis Freizeit beinhaltet.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss die Bundesregierung aufzufordern,
  • 106. die Bemessung der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums stärker an den tatsächlichen Bedarfen und Rechten von Kindern auszurichten, sowie Kinder und Jugendliche an der Ermittlung zu beteiligen;
  • 107. die vielen bestehenden kindbezogenen Leistungen zu bündeln und eine existenzsichernde finanzielle Absicherung als eigenständigen Anspruch für jedes Kind zu gewährleisten, die automatisch ausgezahlt wird;
  • 108. das Bildungs- und Teilhabepaket in der jetzigen Form abzuschaffen und zu beschließen, dass die bisher darin enthaltenen pauschalen Beträge in die gebündelte existenzsichernde finanzielle Absicherung für Kinder einfließen sowie weitere Leistungen – wie zum Beispiel Nachhilfe oder kostenfreies Mittagessen über die Institutionen bereitgestellt werden an denen sich Kinder aufhalten.
  • 109. die Sanktionen im SGB II gegen Familien mit minderjährigen Kindern zu streichen;
  • 110. den Auf- und Ausbau zugänglicher Angebote für alle Kinder vor Ort in den Bereichen Bildung, Freizeit, Sport und Kultur voranzutreiben;
  • 111. benachteiligte Quartiere aufzuwerten und soziale Dienste, Einrichtungen und Bildungseinrichtungen in benachteiligten Quartieren besonders gut personell auszustatten, um Benachteiligungen von armutsbetroffenen Kindern nicht zu verstärken.

Nachtrag zum Thema Kinderarmut (20.10.2020)

Bildung ist ein wirksames Mittel gegen Armut. Wenn das Recht auf Bildung verwehrt wird, erhöhen sich das Armutsrisiko und auch gesundheitliche Risiken. Die Pandemie und viele damit verbundene Folgen – Arbeitsplatzverluste, Kurzarbeit, geschlossene Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen, der vielfache Umstieg auf digitalen Fernunterricht – treffen Kinder und Jugendliche besonders. Die Pandemie wirkt wie ein Verstärker auf bestehende Probleme, was insbesondere für arme Familien nachhaltige Folgen hat.
Als Kitas und Schulen geschlossen waren, verloren Kinder und Jugendliche viele soziale Kontakte und die finanzielle Not wurde spürbarer. Das kostenfreie Mittagessen in der Kita und Schule, auf das circa drei Millionen Kinder und Jugendliche Anspruch haben, fiel ersatzlos weg. Gleichzeitig stiegen teilweise die Preise für Nahrungsmittel, Lebensmittelausgabestellen für Bedürftige, wie die Tafeln, mussten schließen. Den Wegfall des kostenfreien Mittagessens mit den bestehenden Sozialleistungen auszugleichen, ist kaum möglich, denn der Regelsatz für Kinder und Jugendliche ist äußerst knapp bemessen: Das Budget für Lebensmittel und Getränke liegt zum Beispiel bei einem 10-Jährigen bei ungefähr vier Euro pro Tag. Das kostenfreie Mittagessen, das durch das Bildungs- und Teilhabepaket in Kita und Schule gewährleistet wurde, kam vorher hinzu. Der Kinderbonus von 300 Euro pro Kind, der an alle Familien einmalig ausgezahlt wurde, ist kein wirksames Instrument, um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen.

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zwar die Möglichkeit geschaffen, das Kita- oder Schulessen – dort, wo die Kommunen dies organisieren können – auch nach Hause liefern zu lassen, doch konnte dies den Wegfall nur im Einzelfall ersetzen. Weitere geforderte Maßnahmen wurden nicht umgesetzt, wie zum Beispiel die temporäre Anhebung der Sozialleistungen, um die Preissteigerungen und den Wegfall der Mittagessen direkt und unbürokratisch zu kompensieren.

Aufgrund beengter Wohnverhältnisse fehlt oft ein ruhiger Platz zum Lernen. Die für einen erfolgreichen Lernprozess nötigen Selbstwirksamkeitserfahrungen fielen wegen der fehlenden sozialen Interaktion nahezu vollständig weg. So wurden benachteiligte Schülerinnen und Schüler durch die Schulschließungen weiter abgehängt.

Eigene digitale Lernmittel, wie Laptops oder Computer, sind in vielen Familien nicht oder nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Nur knapp 15 Prozent der 12-Jährigen und 27 Prozent der 14-Jährigen aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug besitzen einen eigenen Rechner, den sie auch für die Schule nutzen können. Bund und Länder haben ein Sofortprogramm von 550 Millionen Euro für Schulen aufgelegt, das die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler, die kein eigenes Gerät besitzen, gewährleisten soll. Die Mittel werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt, der sich nach dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl richtet. Die Wahl dieses Verteilungsschlüssels sorgt nicht dafür, dass ausreichend Mittel auch tatsächlich dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Zudem läuft die Beschaffung von Geräten vielerorts schleppend, obwohl das neue Schuljahr längst begonnen hat und ein Präsenzunterricht nicht überall gewährleistet werden kann. Auch kann der Verleih an besonders bedürftige Schülerinnen und Schüler erneut stigmatisierend wirken.

Die Umsetzung der Empfehlungen aus dem 5./6. Ergänzenden Bericht zum Stand der Umsetzung der UN-KRK in Deutschland hätte viele Folgen, die aktuell sichtbar werden, gemindert oder vermieden. Daher bestärkt die National Coalition Deutschland hiermit noch einmal ihre Empfehlungen zur Bekämpfung von Kinderarmut.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 01. alles dafür zu tun, dass Kitas und Schulen unter Wahrung des Infektionsschutzes offen bleiben können. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch bei Schulschließungen ein Lernen im Fernunterricht für alle Kinder möglich ist;
  • 02. alle neuen Maßnahmen an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder zu orientieren und sie so zu konzipieren, dass sie unbürokratisch und direkt Not lindern können;
  • 03. den Sozialindex als Bemessungsgrundlage für Leistungen zum Nachteilsausgleich zu verwenden.
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