3. Alternative Fürsorge

3.a Heime und Pflegefamilien

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3.b Care Leaver

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Heimen und Pflegefamilien leben, stetig gestiegen. Zwischen 2014 und 2016 ist der Anstieg nicht zuletzt auch auf die zunehmende Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen; entsprechend sind die Herausforderungen durch traumatisierende Fluchterfahrungen sowie sprachliche Barrieren in der Fremdunterbringung deutlich gestiegen.

Grafik: Léon Giogoli

Besorgniserregend sind die erheblichen regionalen Unterschiede bei der Hilfegewährung in Deutschland. Kinderrechte werden verletzt, wenn es von Ort und Zuständigkeiten abhängt, ob qualifizierte Hilfe gewährt wird. Häufig haben Familien, die mit Erziehung und Versorgung überlastet sind, im Vorfeld keine ausreichende Hilfe und Unterstützung erfahren. Insbesondere betroffen sind Kinder in prekären Lebenslagen und Armut.

Auch ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen gestiegen, die in Heimen mit Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsentzug (zum Beispiel geschlossene Unterbringung) untergebracht werden, was auf gravierende Überforderung und fachliche Mängel der Jugendhilfe hinweist.

Viele junge Menschen haben vor der begonnenen stationären Erziehungshilfe bereits in einer oder mehreren anderen Einrichtungen oder Pflegefamilien gelebt und/oder Hilfen abgebrochen.

Die Rechtslage und Praxis in der Pflegekinderhilfe führen derzeit dazu, dass Pflegeverhältnisse oftmals über viele Jahre als „vorübergehende Unterbringung“ geführt werden. Die Perspektivplanung unter Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens wird im Rahmen der Hilfeplanung nicht immer ausreichend berücksichtigt. Dadurch leben die Kinder in permanenter Unsicherheit. Auch werden Herkunftseltern nach der Fremdunterbringung ihres Kindes oft nicht weiter darin unterstützt, im Sinne des Kindeswohls konstruktiv mit der Unterbringung in einer Pflegefamilie umzugehen.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 76. verbindliche fachliche Standards, insbesondere zur Beteiligung von Kindern bei Entscheidungen über Fremdunterbringung, einzuführen;
  • 77. rechtliche Regelungen einzuführen, die die Möglichkeit des dauerhaften Verbleibs von Pflegekindern in ihren Pflegefamilien absichern und dadurch Beziehungskontinuität ermöglichen;
  • 78. Forschungsergebnisse zu Folgen unterschiedlicher Qualität der Jugendämter und nicht planmäßig beendeter Hilfen umsetzen;
  • 79. die Unterbringung von Kindern in freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, vorkommende Verstöße gegen die Rechte der Kinder abzustellen;
  • 80. die sächliche und personelle Ausstattung der örtlichen Jugendämter deutlich zu verbessern, um regionale Disparitäten abzubauen und adäquate Hilfe zu gewährleisten;
  • 81. Kompetenzen zur sprachlichen und kulturellen Verständigung unter Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Aspekten durch vermehrte Ausbildung und Beschäftigung von Fachkräften mit vielfältigen Sprachkenntnissen voranzubringen.
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