5. Bildung und Freizeit

5.d Menschenrechtsbildung

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Bildung über, durch und für Menschenrechte, ausgerichtet auf die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie auf die volle Entfaltung der menschlichen Möglichkeiten, auf die Befähigung zur wirklichen und diskriminierungsfreien Teilhabe an einer freien Gesellschaft sowie das Bewusstsein über Würde und Selbstwertgefühl eines jeden Menschen sind die Aufgaben und Ziele der Menschenrechtsbildung, so wie sie von dem UN-Kinderrechtsausschuss, dem UN-Behindertenrechtsausschuss, der UN-Deklaration über Menschenrechtsbildung und -training definiert werden.

Daraus ergibt sich eine Verpflichtung für alle relevanten Handlungsfelder und Berufsgruppen. Die Bundesregierung verweist in ihrem Staatenbericht auf die „Empfehlung zur Menschenrechtsbildung in der Schule“ der Kultusministerkonferenz, die erfreulicherweise 2018 überarbeitet und aktualisiert wurde. Verbindlich für Schulen sind jedoch ausschließlich die Landesschulgesetze. Nur drei von ihnen verweisen explizit auf Kinder- und Menschenrechte und diese verwenden – entgegen der universalistischen Ausrichtung der Menschenrechte – zum Teil einschränkende Formulierungen zu Heimatliebe, christlichen und humanistischen Ideen und Werten, was angesichts der staatlichen Neutralitätspflicht und des Diskriminierungsverbots kritisch zu sehen ist.

Menschenrechtsbildung braucht Kompetenz, doch die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an Hochschulen sowie bei freien Trägern, die sich explizit an den oben genannten Aufgaben und Zielen orientieren, sind in Bund und Ländern nach wie vor begrenzt. So gibt es nur vereinzelt explizite Fachbereiche oder Stellenprofile, die Menschenrechtsbildung mit umfassen, und auch die wissenschaftliche Forschung und Analyse zu kinder- und menschenrechtsbezogenen Fragestellungen im Bildungssystem ist nicht angemessen ausgebaut.

Zentrale Aufgaben sind zudem die Sensibilisierung für Vielfalt und der Abbau von Diskriminierungen im Bildungsalltag: in der öffentlichen Kommunikation und in den Bildungsmaterialien genauso wie in den Curricula, Qualitätsstandards oder Leitlinien. Hierbei müssen alle Dimensionen von Diskriminierung berücksichtigt werden und auch ihre intersektionalen Überschneidungen.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 116. den Ländern zu empfehlen, Menschenrechtsbildung explizit als Bildungsziel in die Schulgesetze aufzunehmen und sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Rechte kennen;
  • 117. die gemeinsame Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz zur Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt (2015) umzusetzen;
  • 118. den Kompetenzaufbau in der Menschenrechtsbildung und -forschung sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass in den Gesetzen und Standards der einzelnen Bildungsbereiche der Länder explizit Diskriminierungsverbote und die Sensibilisierung für Vielfalt sowie klare Vorgaben zur respektvollen und partizipativen Gestaltung der pädagogischen Interaktionen formuliert sind.
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