8. Maßnahmen

8.b Kinderrechtspolitik

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Umfassende Politik

Die Bundesregierung ist auf die Empfehlungen aus den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses zur umfassenden Politik der Kinderrechte in Deutschland seit 2014 nur begrenzt eingegangen und weiterführende Maßnahmen zur Ausarbeitung einer umfassenden Politik zu Kinderrechten wurden nur geringfügig vorangebracht. Für eine umfassende politische Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bedarf es einer vertikalen und horizontalen Perspektive. Vertikal meint, dass die UN-Kinderrechtskonvention rechtlich und tatsächlich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt wird. Bisher ist nicht ersichtlich, wie und ob die Kommunen und Länder sowie der Bund gemeinsam daran arbeiten, die UN-Kinderrechtskonvention bei politischen Prozessen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Horizontal meint, dass Kinderrechte nicht nur im Ressort Kinder, Jugend und Familie eine Rolle spielen, sondern in allen Politikfeldern einbezogen werden.

In den Abschließenden Bemerkungen von 2014 werden vier zentrale, institutionelle Bausteine zur umfassenden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland benannt. Diese zielen auf unabhängiges Monitoring, Datenerhebung und -auswertung, Beschwerdemanagement und regierungsinterne Koordination. Mit der Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte im Jahr 2015 wurde zumindest auf einen Baustein reagiert. Bei weiteren Forderungen, wie etwa bei der Datenerhebung und -auswertung, sind erste Bemühungen zu erkennen, allerdings fehlt weiterhin belastbares Datenmaterial, das die tatsächlichen Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen unter dem Gesichtspunkt der UN-Kinderrechtskonvention untersucht. Bei der Erhebung des Datenmaterials sind insbesondere die Vorgaben des Artikels 2 der UN-Kinderrechtskonvention im Querschnitt zu verdeutlichen und auch in den Konsequenzen aufzugreifen. Langfristig abgesicherte Beschwerdestellen auf kommunaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Rechte einfordern können, fehlen noch immer, ebenso wie eine regierungsinterne Koordination zur übergreifenden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf den verschiedenen Ebenen.

Seit 2011 gibt es in Deutschland Bestrebungen, eine Eigenständige Jugendpolitik als eine Form der umfassenden Politik für junge Menschen zu stärken. Die Eigenständige Jugendpolitik bezeichnet einen Politikansatz, der die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren in den Mittelpunkt eines ressortübergreifenden politischen Handelns stellt. Konkret wurde in den letzten Jahren eine Jugendstrategie 2015–2018 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Titel „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ entwickelt, die unter anderem jugendpolitische Ansätze in unterschiedlichen Bereichen und regionalen Ebenen hervorheben, modellhaft Beteiligungsmöglichkeiten stärken und Gesetzesfolgenabschätzungen in Form eines „Jugend-Checks“ für junge Menschen schaffen sollte. Der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ wurde dabei nicht fortgesetzt.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 2. Programme und Projekte zu entwickeln beziehungsweise zu entfristen, um eine umfassende Politik zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf vertikaler und horizontaler Ebene zu ermöglichen und dafür ausreichende personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen;
  • 3. die Tätigkeit des Kompetenzzentrums Jugend-Check auf Dauer sicherzustellen;
  • 4. ein geeignetes Instrument zur Abschätzung der Folgen von Gesetzen für Kinder zu entwickeln.

Koordinierung

Die Bundesregierung ist der Empfehlung 14 des UN-Ausschusses von 2014, „eine angemessene ständige nationale Stelle“ einzurichten, nicht nachgekommen. Für Teilaspekte der UN-Kinderrechtskonvention gibt es in einigen Bundesländern Koordinierungsstellen auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene. Folgende Bundesländer haben Landeskoordinierungsstellen für Kinder- und Jugendbeteiligung: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ihre Aufgabe besteht mehrheitlich darin, kommunale Träger hinsichtlich der Kinder- und Jugendbeteiligung zu beraten und zu vernetzen.

Auf kommunaler Ebene gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu koordinieren. Von der Namensgebung über die Trägerschaft bis hin zur Beauftragung und Ressourcenausstattung variiert dies sehr stark. Es fehlt die strukturelle Verbindung zur Bundes- und Landesebene. Jede Kommune entscheidet somit für sich, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention gewahrt werden, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesichert und wie eine kindgerechte Stadt- und Regionalentwicklung gefördert wird. In der Regel agieren die Kommunen vor allem im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und stellen nicht die UN-Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt ihres Handelns.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 5. eine zentrale Koordinierungsstelle auf Bundesebene gemäß der Empfehlung 14 des UN-Ausschusses aus dem Jahr 2014 aufzubauen und strukturell zu verankern, um eine vertikale und horizontale Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen zu erreichen;
  • 6. die Koordinierungsstelle mit Befugnissen und Finanzierung adäquat auszustatten;
  • 7. im Dialog mit den Ländern und Kommunen Voraussetzungen zu schaffen, dass auf Länder- und kommunaler Ebene ähnlich ausgestattete und mandatierte Koordinierungsstellen geschaffen werden können.
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