8. Maßnahmen

8.c Daten

Vorheriges Kapitel
8.b Kinderrechtspolitik
Nächstes Kapitel
8.d Monitoring-Stelle

Der UN-Ausschuss forderte die Bundesregierung 2014 auf, ein umfassendes Datenerhebungssystem mit Bezug zu Kindern zu errichten und Indikatoren für Kinderrechte einzuführen. Trotz dieser Empfehlung ist es noch nicht gelungen, ein solches Datenerhebungssystem zu errichten. Allerdings existieren bereits unabhängig von der Empfehlung einige nutzbare Daten, die sich im Anhang 2 des Staatenberichts und im Kernbericht finden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zudem im Berichtszeitraum begonnen, für drei Artikel der UN-Kinderrechtskonvention Indikatoren zu erarbeiten.

Sowohl das vom Ausschuss geforderte Datenerhebungssystem als auch die Kinderrechte-Indikatoren sollen die Bewertung der Gesamtsituation von Kindern erleichtern und eine Orientierung für die Ausarbeitung, Kontrolle und Beurteilung von politischen Maßnahmen, Programmen und Projekten für die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens bieten. Gesetzesvorhaben, die Kinder oder Familien betreffen, sollen in der Gesetzesfolgenabschätzung und der Evaluation eines Gesetzes Bezug auf die dadurch umgesetzten Kinderrechte nehmen. Um Unterschiede in der Umsetzung von Kinderrechten nach Alter, Geschlecht, Gesundheit beziehungsweise Behinderung, Wohnregion, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus und sozioökonomischem Hintergrund der Kinder und Jugendlichen abschätzen zu können, ist eine entsprechende systematische Berichterstattung für diese Teilpopulationen von Kindern und Jugendlichen unabdingbar.

Die bisherige Datenlage spiegelt sich in Anhang 2 des Staatenberichtes. Für einzelne Themen sind Daten entweder nach Alter, Geschlecht oder dem sogenannten Migrationshintergrund aufgeschlüsselt vorhanden. Die Entwicklung über mehrere Jahre im Berichtszeitraum lässt sich bei einigen anderen Themen beobachten, wie beispielsweise bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Bei anderen Themen lassen sich Vergleiche zwischen Bundesländern ziehen, wie beispielsweise bei sonderpädagogischer Förderung. Eine systematische Desaggregation nach Alter, Geschlecht, Behinderung, geografischem Standort, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus und sozioökonomischem Hintergrund ist anhand der bislang verfügbaren Daten nicht möglich.

Diese in Bezug auf Qualität, Desaggregation, geografische Herkunft und zeitliche Spanne sehr heterogen vorhandenen Daten erschweren die Entwicklung von Kinderrechte-Indikatoren, welche die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte aufgenommen hat. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft sowohl in der Auswahl der Indikatoren als auch eine massive Ausweitung zur Erfassung des Fortschritts in der Umsetzung der gesamten UN-Kinderrechtskonvention sind unerlässlich.

Zudem würde die Lesbarkeit des Staatenberichts durch einen klaren Bezug von Textteil und Datenanhang gefördert. So sind im Anhang Daten vorhanden, wie beispielsweise zu HIV-Infektionen, die jedoch im Textteil des Berichts nicht kommentiert werden. Umgekehrt sind Textteile des Hauptteils nicht mit Daten hinterlegt: Es fehlen beispielsweise Daten zu Familienzusammenführungen, Asylverfahren, digitalen Formen sexualisierter Gewalt oder Beteiligung von Jugendlichen in Gerichtsverfahren. Neben diesen quantitativen Daten sind Dunkelfeldanalysen zum Beispiel bei Gewalt notwendig, ebenso wie Wirksamkeitsstudien von unterschiedlichen Partizipationsformen.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 8. ein umfassendes und integriertes Datenerhebungssystem mit Bezug zu Kindern zu errichten, das alle Bundesländer und den gesamten Zeitraum der Kindheit bis zum 18. Lebensjahr abdeckt, und Indikatoren für Kinderrechte einzuführen, anhand derer der Fortschritt bei der Verwirklichung dieser Rechte analysiert und bewertet werden kann. Die Daten sollten nach Alter, Geschlecht, Behinderung, geografischem Standort, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus und sozioökonomischem Hintergrund aufgeschlüsselt sein, um die Bewertung der Gesamtsituation von Kindern zu erleichtern und eine Orientierung für die Ausarbeitung, Kontrolle und Beurteilung von politischen Maßnahmen, Programmen und Projekten für die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens zu bieten.
  • 9. die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte mit ausreichenden Mitteln auszustatten, um eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Erarbeitung von Indikatoren zu ermöglichen.
Vorheriges Kapitel
8.b Kinderrechtspolitik
Nächstes Kapitel
8.d Monitoring-Stelle