8. Maßnahmen

8.e Fortbildung

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Etwa eine Million Erwerbstätige arbeiten in Deutschland in sozial- und kindheitspädagogischen Handlungsfeldern mit Kindern und Jugendlichen. Hinzu kommen rund 370.000 Erwerbstätige, die einen Beruf in der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Sozialberatung ausüben. Werden Lehrpersonen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Juristen, Juristinnen sowie Richterinnen und Richter hinzugezählt, zum Beispiel mit Blick auf über 100.000 Sorgerechtsverfahren vor deutschen Gerichten im Jahr 2017, so tragen noch weit mehr Menschen dazu bei, Kinderrechte in der tagtäglichen Arbeit mit Kindern zu achten, sie gegenüber Dritten zu schützen und die institutionelle Förderung von Kinderrechten zu gewährleisten.

Von zentraler Bedeutung ist es, Kinder und Jugendliche darin zu stärken, ihre Rechte zu kennen und für diese einzutreten. Bereits mehrfach wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, umfassende Angebote zur Kinder- und Menschenrechtsbildung in der Ausbildung von Fachkräften systematisch in den Curricula relevanter Professionen zu verankern (siehe auch Kapitel 8). Vertragsstaaten sind verpflichtet, die „fachliche Eignung des Personals“ in den entsprechenden Institutionen sicherzustellen. Dazu gehören die „angemessene Ausbildung sowie die Bereitstellung von Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten, deren Wahrnehmung durch entsprechende Teilnahmepflichten sichergestellt sein muss“. Im Staatenbericht geht die Bundesregierung eher knapp und unsystematisch auf kinderrechtliche Aus- und Fortbildungsangebote ein und bezieht dies fast ausschließlich auf Berufsfelder der Justiz. Prioritärer Handlungsbedarf besteht in der Ausbildung der sozialprofessionellen Fachkräfte, da sie ein enormes, aber zu wenig genutztes Potenzial zur Verteidigung der Kinderrechte besitzen. Bislang werden Kinderrechte in Ausbildungs- und Studiengängen der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik jedoch nicht systematisch vermittelt. In den Gesetzen zur staatlichen Anerkennung der Studiengänge gibt es keine Bezugnahmen auf Kinderrechte.

Die klaren Vorgaben aus Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention einerseits und die defizitäre Realität von kinderrechtlicher Aus-, Fort- und Weiterbildung andererseits zeigen die dringende Notwendigkeit auf, das Thema Kinderrechtsbildung für sozialprofessionell Beschäftigte stärker in den Vordergrund zu rücken.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 16. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass Kinder- und Menschenrechtsbildung in allen Ausbildungs- und Studiengängen verankert wird, die Fachkräfte auf Arbeitsfelder vorbereiten, die entsprechend Artikel 3 Absatz 3 UN-Kinderrechtskonvention der Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz dienen;
  • 17. gemeinsam mit den Bundesländern die Landesgesetze zur staatlichen Anerkennung entsprechender Studiengänge durch bundesweit einheitliche Regelungen und fachliche Standards zu ergänzen;
  • 18. die Eigeninitiative wissenschaftlicher Selbstorganisationen zur Verankerung von Menschenrechtsbildung in den Studiengängen zu fördern und Anreize für entsprechende Forschung, Lehre und Weiterbildung zu schaffen;
  • 19. in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Institutionen auf Länder- und kommunaler Ebene sowie mit freien Trägern für systematische Angebote der kinderrechtlichen Fort- und Weiterbildung von Fachkräften zu sorgen.
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